
Dritte Anlage ergänzt Windpark Stuvenborn – Strom für 10.500 Haushalte
- Eine weitere Anlage mit einer Nennleistung von 6 MW im Windpark zwischen Stuvenborn und Struvenhütten am Netz.
- Der Windpark Stuvenborn kann jährlich rund 10.500 Drei-Personen-Haushalte mit grünem Strom versorgen.
Sievershütten/Struvenhütten, 5. Mai 2025 – Mit der Inbetriebnahme einer weiteren Anlage hat die PNE Erneuerbare Energien GmbH (vormals WKN GmbH) den Ausbau des Windparks Stuvenborn erfolgreich abgeschlossen. Die Standorte der insgesamt drei Windenergieanlagen befinden sich auf landwirtschaftlich genutzten Flächen in den Gemeinden Sievershütten und Struvenhütten.
Die neu in Betrieb genommene Anlage vom Typ Vestas V150 hat eine Nennleistung von 6 Megawatt. Zusammen mit den beiden anderen Anlagen verfügt der Windpark über eine Gesamtnennleistung von 16,2 Megawatt. Damit kann er den jährlichen Strombedarf von rund 10.500 Drei-Personen-Haushalten decken – ein wichtiger Beitrag zur klimafreundlichen Energieversorgung.
Nach Erhalt der Genehmigung im Dezember 2023 setzte PNE das Projekt zügig um: Die Bauarbeiten begannen im Frühjahr 2024 und wurden innerhalb von elf Monaten erfolgreich abgeschlossen.
Die für die Entwicklung und Errichtung des Windparks verantwortlichen Projektleitungen Katrin Sommer-Hecker und Tim Aurin von PNE zogen ein sehr positives Fazit: "Unser Dank gilt den Grundstückseigentümern, den Gemeinden, den beteiligten Firmen, Gutachtern, Pächtern sowie den Vertreterinnen und Vertretern der Genehmigungsbehörden für die stets konstruktive und lösungsorientierte Zusammenarbeit bei der erfolgreichen Umsetzung der Erweiterung des Windparks Stuvenborn."
In den nächsten Wochen werden die während der Bauphase beanspruchten Flächen überarbeitet, um diese wieder der landwirtschaftlichen Nutzung zur Verfügung zu stellen.
Für die finanzielle Beteiligung der umliegenden Gemeinden macht PNE von § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2023 Gebrauch. Dieser ermöglicht es Projektierern, Gemeinden im Umkreis von 2,5 Kilometern um den Turmmittelpunkt einer Windenergieanlage finanziell an deren Betrieb zu beteiligen. Gemäß dieser Regelung zahlt PNE einen freiwilligen Betrag in Höhe von 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde an die Gemeinden Hartenholm, Hüttblek, Kattendorf, Kisdorf, Sievershütten, Struvenhütten, Stuvenborn und Todesfelde.
Zum Schutz von Natur und Umwelt wurden sowohl während der Bauphase als auch projektbegleitend gezielte Maßnahmen umgesetzt. Während der Bauzeit sorgten eine ökologische Baubegleitung sowie abgestimmte Bauzeitenregelungen für den Schutz bodenbrütender Vogelarten. Im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen für den Windpark wurden vor Ort 114 Meter Knicks neu angelegt, rund 6 Hektar Ablenkungsflächen für den Rotmilan geschaffen und 13 Bäume neu gepflanzt. Um die Gefährdung des Rotmilans zu minimieren, werden die Windenergieanlagen während der Mahd- und Erntezeiten abgeschaltet. Zusätzlich wird eine betriebszeitabhängige Regelung zum Schutz der Fledermäuse umgesetzt.
Als Dank für die Unterstützung und das entgegengebrachte Vertrauen wird PNE in der ersten Jahreshälfte alle Beteiligten und Anwohner zu einer Einweihungsfeier des Windparks Stuvenborn einladen – mit einem abwechslungsreichen kulinarischen Angebot sowie der Möglichkeit, mehr über das Projekt und die im Windpark eingesetzten Anlagen zu erfahren.
Ansprechperson
