PNE AG: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen des WindSeeG
Cuxhaven/Karlsruhe, 20. August 2020 – Das Bundesverfassungsgericht hat heute einen Senatsbeschluss zu der Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen des WindSeeG (Aktenzeichen 1 BvR 1679/17) veröffentlicht. PNE begrüßt, dass das Bundesverfassungsgericht damit den Grundsatz des Vertrauensschutzes gestärkt hat. PNE wird die Begründung zu der Entscheidung analysieren und bewerten. Auf die Konzern-Guidance 2020 der PNE hat der Beschluss voraussichtlich keinen Einfluss.
Der Gesetzgeber ist jetzt aufgerufen, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bis zum 30. Juni 2021 umzusetzen. PNE wird nun beobachten, in welcher Weise die Bundesregierung dies vollzieht.
Ansprechperson
Pressesprecher
Alexander Lennemann