Windpark Mansbach.
Vereinbarkeit von Ökologie und Ökonomie.
Der sich im Betrieb befindliche Windpark Mansbach steht auf landwirtschaftlich genutzten Flächen nordöstlich der Gemeinde Mansbach in Hessen. Es wurden fünf Windenergieanlagen vom Typ Nordex N149 errichtet. Alle Anlagen wurden am 12. April 2023 in Betrieb genommen.
Mit dem Windpark Mansbach nutzen wir die Chance, unseren Beitrag zur Energiewende zu leisten und damit Ökologie und Ökonomie zu vereinen. Wir liefern sichere, saubere Energie und investieren in den Wirtschaftsstandort Deutschland. Im Rahmen des Genehmigungsverfahren wurden geeignete Maßnahmen ermittelt, um den Eingriff in Natur und Umwelt zu minimieren und zu kompensieren.
Unsere Maßnahmen.
Umwelt & Naturschutz.
Derzeit müssen die Anlagen gemäß einer Nebenbestimmung der Genehmigung in der Zeit vom 01.03. bis zum 31.08. eines Jahres von Sonnenaufgang bis -untergang zum Schutz des Rotmilans dauerhaft abgeschaltet werden. Diese langen Abschaltzeiten wollen wir nach neuen Rechtsprechungen optimieren, um im Einklang mit dem Artenschutz die Gewinnung grünen Stroms zu optimieren.
Zum Schutz der Fledermäuse werden die Windenergieanlagen gemäß einer Nebenbestimmung des Genehmigungsantrages vom 01.04. bis 31.10. eine Stunde vor Sonnenuntergang und eine Stunde nach Sonnenaufgang abgeschaltet, wenn die folgenden Witterungsverhältnisse in Gondelhöhe gegeben sind: eine Windgeschwindigkeit i. H. v. sechs Metern pro Sekunde oder weniger und eine Lufttemperatur i. H. v. 10 Grad Celsius oder mehr.
Im Nachtzeitraum (22:00 bis 6:00 Uhr) wird eine Anlage in einem reduzierten Modus betrieben, um den zulässigen Immissionspiegel nicht zu überschreiten.
Um die nächtliche Lichtverschmutzung zu reduzieren, wird derzeit eine bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) installiert. Diese sorgt dafür, dass die Anlagen nur dann die nächtliche Befeuerung einschalten, wenn sich ein Flugobjekt nähert.
Wir investieren in die Region und den Standort Deutschland.
Regionale Wertschöpfung.
Die Windenergieanlagen sichern den Gemeinden vor Ort, deren Gemeindegebiet sich innerhalb eines um die Turmmitte einer Windenergieanlage gelegenen Umkreises von 2,5 Kilometern befindet, zudem ein langfristiges Einkommen: So erhalten diese eine freiwillige Zuwendung von 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde. Das entspricht etwa 30.000 Euro bis 40.000 Euro pro Jahr und pro Windrad bei modernen Windenergieanlagen.
Darüber hinaus hat die PNE AG gemeinsam mit engagierten Bürgerinnen und Bürgern vor Ort einen Förderverein gegründet. Hierbei haben sich ca. 60 Prozent der pachtberechtigten Grundeigentümer dazu bereiterklärt, jährlich 10 Prozent ihrer Pachteinnahmen an den Förderverein zu spenden, um gemeinnützige Zwecke vor Ort zu fördern und dadurch die gesamte Gemeinde Mansbach an den Windparkpachten teilhaben zu lassen. Die PNE AG hat sich ebenfalls dazu bereit erklärt, pro Windenergieanlagen einen fixen Beitrag zu spenden.